Pflegeberatung

Unsere Mitarbeiter bieten Beratungseinsätze nach §37,3 Abs. 3 SGB XI an. Diese kostenlose Pflegeberatung richtet sich an alle Menschen, die Pflegegeld bekommen. Für alle Menschen mit Pflegegrad 1 ist es möglich, halbjährlich Beratung zu bekommen, für Menschen mit Pflegegrad 2+3 ist es verpflichtend. Alle Menschen mit Pflegegrad 4+5 müssen die vierteljährlichen Beratungstermine wahrnehmen.

Beraten wird zu allen Themen rund um die Pflege (Sicherstellung der Pflege, Pflegeleistungen, Pflegegesetz). Bei Rückfragen oder zur Terminabsprache wenden Sie sich an

05136 - 801 24 25.