Verhinderung der Angehörigen / Pflegeperson

Viele Pflegebedürftige werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt und betreut. Wenn diese Angehörigen oder jede andere Pflegeperson -egal ob für ein paar Stunden, Tage oder auch Wochen- eine Vertretung brauchen, erhalten die Pflegebedürftigen die sogenannte Verhinderungspflege. Dies gilt allerdings nur, wenn die Pflegebedürftigen die Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 haben und mindestens seit sechs Monaten von den Angehörigen gepflegt und versorgt werden.

Wir raten Angehörigen sehr dazu, den Anspruch auf Verhinderungspflege wahrzunehmen. So können sie wieder zu Kräften kommen, sich einfach eine Auszeit gönnen. Das ist wichtig, denn Pflege (gerade der eigenen Angehörigen) ist kräftezehrend. Um nicht selbst kraftlos zu werden, ist die Verhinderungspflege eine gute und wichtige Sache!

 

Sie haben weitere Fragen oder möchten eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen? Melden Sie sich gerne! Kommen Sie vorbei (Gartenstraße 28) oder rufen Sie uns an (05136 - 2359) - wir sind für Sie da!